Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Teilnahme an der FreelanceUp Akademie und die Nutzung der damit verbundenen Leistungen

Stand: 21.07.2026

§ 1 Geltungsbereich

1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Anbieter und seinen Teilnehmern über die Teilnahme an der FreelanceUp Akademie sowie über damit verbundene Leistungen.

2) Die FreelanceUp Akademie umfasst insbesondere:

a) den Strategiebereich SIR

b) Geld-Mastery / den GLM Hub

c) synchrone Live-Gruppenformate

d) Masterclasses und Workshops

e) digitale Begleitmaterialien

f) Templates, Vorlagen und Frameworks

g) selbst entwickelte Apps und Tools

h) KI-basierte Systeme und Assistenten

i) weitere ausdrücklich vereinbarte digitale oder live erbrachte Leistungen

3) Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem bei Vertragsschluss gebuchten Angebot und der dazugehörigen Leistungsbeschreibung.

4) Individuelle Vereinbarungen und die konkrete Buchungsbestätigung haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

5) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

§ 2 Anbieter

1) Anbieter der Leistungen ist:

va vermittlung LLC

vertreten durch Sabrina Ünal

7901 4th ST N STE 300

St. Petersburg,

FL 33702 USA

Steuer-Nr.: 36-5115716

nachfolgend „Anbieter“ genannt.

§ 3 Unternehmerstatus

1) Die Angebote des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

2) Mit der Buchung bestätigt der Teilnehmer, dass:

a) er den Vertrag im Rahmen seiner selbstständigen, gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit abschließt

b) die gebuchten Leistungen überwiegend unternehmerischen Zwecken dienen

c) der Vertrag nicht zu überwiegend privaten Zwecken geschlossen wird

3) Der Anbieter ist berechtigt, geeignete Nachweise der Unternehmereigenschaft anzufordern.

4) Als Nachweise können insbesondere dienen:

a) Gewerbeanmeldung

b) Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

c) Steuernummer

d) Unternehmenswebseite

e) Beschreibung der selbstständigen Tätigkeit

f) sonstige geeignete Nachweise

5) Macht der Teilnehmer schuldhaft falsche Angaben über seinen Unternehmerstatus, ist der Anbieter berechtigt, die Buchung abzulehnen oder den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

6) Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Anbieters bleiben unberührt.

§ 4 Vertragsgegenstand

1) Der Anbieter erbringt strategische Coaching-, Umsetzungs- und Unterstützungsleistungen für Selbstständige und Unternehmer.

2) Ziel der Leistungen ist die eigenverantwortliche Weiterentwicklung des bestehenden oder geplanten Unternehmens des Teilnehmers.

3) Die Leistungen können insbesondere folgende Themen betreffen:

a) Business- und Unternehmensstrategie

b) Angebotsentwicklung

c) Positionierung

d) Geschäftsmodelle

e) Marketing und Verkauf

f) Preisgestaltung

g) Unternehmensstruktur und Prozesse

h) strategische Entscheidungsfindung

i) Geld-Mindset und unternehmerische Verhaltensmuster

j) persönliche Weiterentwicklung im unternehmerischen Kontext

k) Nutzung digitaler Werkzeuge und KI-Systeme

4) Die Leistungen können als Live-Gruppenformat, Workshop, Masterclass, digitaler Inhalt, Tool, App, KI-System, Template oder in einer Kombination dieser Formate erbracht werden.

5) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, schuldet der Anbieter kein persönliches 1:1-Mentoring, kein individuelles 1:1-Coaching und keine dauerhafte individuelle Betreuung.

6) Der Anbieter schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen, persönlichen oder unternehmerischen Erfolg.

§ 5 Vertragsschluss

1) Die Darstellung von Angeboten auf Webseiten, Verkaufsseiten, Plattformen oder in sozialen Netzwerken stellt noch kein rechtlich bindendes Vertragsangebot dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wird.

2) Der Teilnehmer gibt durch Abschluss des Buchungs- oder Bestellvorgangs ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab.

3) Der Vertrag kommt zustande durch:

a) eine ausdrückliche Annahmeerklärung des Anbieters

b) eine Buchungsbestätigung

c) die Zahlungsbestätigung

d) die Bereitstellung des Zugangs

e) oder den Beginn der Leistungserbringung

4) Der Vertragstext ergibt sich aus:

a) der Buchungs- oder Bestellbestätigung

b) der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Leistungsbeschreibung

c) einer gegebenenfalls getroffenen Individualvereinbarung

d) diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen

5) Der Teilnehmer ist verpflichtet, die bei der Buchung angegebenen Daten vollständig und richtig anzugeben.

6) Änderungen relevanter Kontaktdaten sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.

§ 6 Leistungsumfang und Leistungsanpassungen

1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich in folgender Reihenfolge aus:

a) einer ausdrücklich getroffenen Individualvereinbarung

b) der Buchungsbestätigung

c) der bei Vertragsschluss geltenden Angebots- oder Leistungsbeschreibung

d) diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen

2) Der Anbieter darf einzelne Inhalte, Termine, eingesetzte Systeme, Methoden oder technische Abläufe anpassen, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht.

3) Sachliche Gründe können insbesondere sein:

a) Änderungen gesetzlicher oder behördlicher Anforderungen

b) technische Weiterentwicklungen

c) Sicherheitsanforderungen

d) Ausfall oder Wechsel eines technischen Dienstleisters

e) notwendige Aktualisierung fachlicher oder strategischer Inhalte

f) Verfügbarkeit einzelner Referenten

g) Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit

h) Verbesserung der Programmdurchführung

i) notwendige organisatorische Anpassungen

4) Durch eine Anpassung dürfen der vereinbarte Gesamtcharakter und der wesentliche Kern der gebuchten Leistung nicht unangemessen beeinträchtigt werden.

5) Fällt ein wesentlicher Bestandteil aus, darf der Anbieter einen Ersatztermin oder eine inhaltlich gleichwertige Ersatzleistung anbieten.

6) Führt eine Änderung zu einer erheblichen und dauerhaften Reduzierung des vereinbarten Leistungskerns, kann der Teilnehmer den hiervon betroffenen, noch nicht erbrachten Leistungsteil in Textform kündigen.

7) Bereits im Voraus gezahlte Beträge für den wirksam gekündigten und noch nicht erbrachten Leistungsteil werden anteilig erstattet.

8) Ein Anspruch auf eine vollständig identische Durchführung früherer Programmdurchläufe besteht nicht.

§ 7 Zugang zu Plattformen, Apps und Inhalten

1) Der Zugang zu digitalen Plattformen, Apps, Tools, KI-Systemen und Inhalten erfolgt über die vom Anbieter eingesetzten technischen Systeme.

2) Der Zugang ist ausschließlich für die gebuchte Person bestimmt.

3) Der Teilnehmer ist verpflichtet:

a) Zugangsdaten vertraulich zu behandeln

b) sichere Passwörter zu verwenden

c) Zugangsdaten nicht an Dritte weiterzugeben

d) einen vermuteten Missbrauch unverzüglich zu melden

e) die eingesetzten Systeme nicht zu manipulieren

f) keine Sicherheitsmechanismen zu umgehen

g) keine technischen Störungen herbeizuführen

4) Bei konkreten Anhaltspunkten für einen Missbrauch oder eine Sicherheitsgefährdung kann der Anbieter den Zugang vorübergehend sperren.

5) Der Teilnehmer wird über die Sperrung und deren Grund informiert, soweit dem keine Sicherheitsinteressen oder gesetzlichen Verpflichtungen entgegenstehen.

6) Eine dauerhafte Sperrung ist insbesondere bei einem schwerwiegenden oder wiederholten schuldhaften Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen zulässig.

7) Soweit zumutbar, wird der Anbieter vor einer dauerhaften Sperrung eine Abmahnung oder Aufforderung zur Unterlassung aussprechen.

8) Weitergehende Ansprüche des Anbieters bleiben unberührt.

§ 8 Live-Gruppenformate und Aufzeichnungen

1) Die im jeweiligen Angebot enthaltenen Coaching-Calls, Gruppentermine, Masterclasses, Workshops und sonstigen Live-Veranstaltungen werden grundsätzlich live und synchron durchgeführt.

2) Der Anbieter kann einzelne ausgewählte Live-Veranstaltungen aufzeichnen und den Teilnehmern anschließend freiwillig und gegebenenfalls zeitlich begrenzt zur Verfügung stellen.

3) Ein Anspruch auf:

a) die Aufzeichnung eines bestimmten Termins

b) die Bereitstellung einer Aufzeichnung

c) eine bestimmte Verfügbarkeitsdauer

d) die dauerhafte Archivierung einer Aufzeichnung

e) die vollständige Aufzeichnung sämtlicher Inhalte

besteht nicht.

4) Der Anbieter informiert die Teilnehmer vor Beginn einer Aufzeichnung.

5) Personenbezogene Bild-, Ton-, Namens-, Chat- und Beitragsdaten von Teilnehmern werden nur im Rahmen der anwendbaren Datenschutzvorschriften verarbeitet.

6) Soweit für eine Aufzeichnung oder deren Bereitstellung eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.

7) Teilnehmern ist es ausnahmslos untersagt, Live-Veranstaltungen oder Teile davon selbst:

a) als Audio oder Video aufzuzeichnen

b) zu filmen

c) zu fotografieren

d) Screenshots anzufertigen

e) automatisiert zu transkribieren

f) durch Bots, KI-Systeme oder sonstige technische Systeme mitzuschneiden

g) zu vervielfältigen

h) zu veröffentlichen

i) zu verbreiten

j) Dritten zugänglich zu machen

8) Das Verbot gilt auch für:

a) Bildschirmfreigaben

b) Präsentationen

c) Chatverläufe

d) Wortbeiträge

e) Teilnehmerprofile

f) Namen und Kontaktdaten

g) persönliche oder geschäftliche Informationen anderer Teilnehmer

9) Bei einem schuldhaften Verstoß ist der Anbieter berechtigt:

a) die sofortige Unterlassung zu verlangen

b) die Löschung sämtlicher unzulässiger Aufzeichnungen und Kopien zu verlangen

c) den Zugang vorübergehend oder dauerhaft zu sperren

d) nachweisbare Schadensersatzansprüche geltend zu machen

e) notwendige rechtliche Schritte einzuleiten

10) Live-Veranstaltungen finden als Gruppenformat statt.

11) Ein Anspruch auf eine bestimmte individuelle Beratungs-, Rede-, Frage- oder Betreuungszeit besteht nicht.

12) Kann ein Teilnehmer an einem Live-Termin nicht teilnehmen, besteht kein Anspruch auf:

a) einen individuellen Ersatztermin

b) eine Wiederholung

c) eine persönliche Nachholung

d) die Bereitstellung einer Aufzeichnung

13) Muss der Anbieter einen Termin aus wichtigem Grund absagen, kann er einen Ersatztermin oder eine inhaltlich gleichwertige Ersatzleistung anbieten.

§ 9 Charakter und Ausgestaltung des Programms

1) Die FreelanceUp Akademie ist ein unternehmerisches Strategie-, Coaching- und Umsetzungsprogramm für Selbstständige und Unternehmer:innen.

2) Gegenstand des Programms ist die eigenverantwortliche Weiterentwicklung des bestehenden oder geplanten Unternehmens des Teilnehmers.

3) Der Anbieter stellt hierfür insbesondere zur Verfügung:

a) strategische Impulse

b) Geschäftsstrategien

c) Live-Gruppen-Coaching

d) Methoden und Frameworks

e) Templates und Arbeitsmaterialien

f) digitale Tools und Apps

g) KI-basierte Systeme

h) Umsetzungsimpulse für das eigene Unternehmen

i) Austauschmöglichkeiten innerhalb der Teilnehmergruppe

4) Das Programm ist keine:

a) Berufsausbildung

b) Umschulung

c) staatlich anerkannte oder berufsqualifizierende Bildungsmaßnahme

d) Vorbereitung auf eine staatliche oder öffentlich-rechtliche Prüfung

e) Vermittlung einer gesetzlich geschützten Berufsqualifikation

f) akademische Ausbildung

g) therapeutische oder heilkundliche Maßnahme

5) Es werden keine formalen Prüfungen, Tests, Benotungen oder staatlich anerkannten Leistungsnachweise durchgeführt.

6) Der Anbieter schuldet insbesondere keine:

a) Prüfung oder Benotung eingereichter Arbeiten

b) formale Kontrolle eines Lern- oder Umsetzungserfolgs

c) Korrektur von Aufgaben zu Prüfungszwecken

d) Überwachung eines festgelegten Lernfortschritts

e) Feststellung einer beruflichen Qualifikation

f) Vergabe eines staatlich oder öffentlich anerkannten Abschlusses

7) Es besteht keine Verpflichtung des Teilnehmers, sämtliche Materialien in einer bestimmten Reihenfolge zu bearbeiten oder alle zur Verfügung gestellten Tools, Strategien und Methoden einzusetzen.

8) Der Teilnehmer entscheidet eigenverantwortlich:

a) welche Strategien er in seinem Unternehmen umsetzt

b) welche Tools und Systeme er verwendet

c) in welcher Reihenfolge er Inhalte nutzt

d) welche unternehmerischen Entscheidungen er trifft

e) in welchem Umfang er an Live-Terminen teilnimmt

9) Fragen können im Rahmen der Live-Gruppenformate behandelt werden.

10) Ein Anspruch auf eine individuelle Prüfung, Korrektur, Freigabe oder Bestätigung der eigenen Umsetzung besteht nicht.

11) Der Anbieter überwacht nicht, ob der Teilnehmer die bereitgestellten Inhalte vollständig nutzt oder umsetzt.

12) Der Anbieter schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen, persönlichen oder unternehmerischen Erfolg.

13) Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.

§ 10 Digitale Inhalte, Templates, Apps und Tools

1) Der Anbieter kann ergänzend digitale Inhalte und Systeme zur Verfügung stellen.

2) Hierzu können insbesondere gehören:

a) Arbeitsblätter

b) Vorlagen

c) Templates

d) Frameworks

e) Checklisten

f) Dokumentationen

g) Apps

h) Tools

i) KI-basierte Systeme

j) digitale Assistenten

k) Audio-, Video- oder Textinhalte

3) Diese Inhalte und Systeme dienen der selbstständigen Nutzung und Umsetzung durch den Teilnehmer.

4) Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet der Anbieter keine individuelle Anpassung der Inhalte oder Systeme an den konkreten Betrieb des Teilnehmers.

5) Es besteht keine Verpflichtung, sämtliche zur Verfügung gestellten Inhalte, Tools oder Systeme zu verwenden.

6) Der Anbieter darf digitale Inhalte aktualisieren oder durch inhaltlich oder funktional gleichwertige Fassungen ersetzen, sofern der wesentliche Nutzen erhalten bleibt.

7) Der Anbieter schuldet nicht, dass ein bestimmter externer technischer Dienstleister, eine bestimmte Software oder ein bestimmtes KI-Modell während der gesamten Vertragslaufzeit unverändert verfügbar bleibt.

§ 11 Nutzungsrechte

1) Alle zur Verfügung gestellten Unterlagen, Texte, Videos, Audios, Templates, Frameworks, Apps, Tools, KI-Systeme und sonstigen Inhalte dürfen nur im vertraglich vereinbarten Umfang verwendet werden.

2) Der Teilnehmer erhält für die Dauer des vertraglich vereinbarten Zugangs ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht.

3) Erlaubt ist:

a) die Nutzung der Inhalte im eigenen Unternehmen

b) die Anwendung des erworbenen Wissens innerhalb eigener Dienstleistungen

c) die Bearbeitung bereitgestellter Arbeitsmaterialien für den eigenen geschäftlichen Gebrauch

d) die Nutzung zulässiger Ergebnisse und Auswertungen für eigene unternehmerische Zwecke

4) Nicht erlaubt ist insbesondere:

a) die Weitergabe von Zugangsdaten

b) die Veröffentlichung oder Weitergabe von Materialien

c) der Verkauf oder die Unterlizenzierung von Inhalten

d) das Teilen von Apps, Skills, Assistenten oder Tools mit Kunden oder sonstigen Dritten

e) das Kopieren oder Nachbauen der bereitgestellten Systeme

f) das technische Auslesen von Apps, Tools oder KI-Systemen

g) Reverse Engineering

h) die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen

i) die Verwendung der Materialien für eigene Trainings, Kurse, Ausbildungen oder Schulungen

j) die systematische Vervielfältigung

k) die Verwendung geschützter Marken- oder Methodennamen ohne Zustimmung

l) die öffentliche Zugänglichmachung von Inhalten oder Systemen

5) Allgemeines Fachwissen, eigene Erfahrungen des Teilnehmers und nicht geschützte Ideen oder Methoden bleiben von diesen Einschränkungen unberührt.

6) Bei einem schuldhaften Verstoß kann der Anbieter insbesondere:

a) die Unterlassung der weiteren Nutzung verlangen

b) die Löschung oder Herausgabe unberechtigter Kopien verlangen

c) den Zugang vorübergehend oder dauerhaft sperren

d) nachweisbare Schadensersatzansprüche geltend machen

e) notwendige rechtliche Schritte einleiten

f) die Erstattung erforderlicher Rechtsverfolgungskosten verlangen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen

7) Eine Sperrung oder Kündigung lässt bereits entstandene Zahlungsansprüche unberührt, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

§ 12 Geistiges Eigentum und geschütztes Know-how

1) Sämtliche nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften geschützten Inhalte verbleiben beim Anbieter oder beim jeweiligen Rechteinhaber.

2) Dies betrifft insbesondere:

a) Texte und Unterlagen

b) Grafiken und Darstellungen

c) Videos und Präsentationen

d) Audioinhalte

e) Software und Datenbankstrukturen

f) individuell ausgearbeitete Frameworks

g) Marken und Kennzeichen

h) Apps, Tools und KI-Systeme

i) vertrauliches betriebliches Know-how

j) methodische und technische Dokumentationen

3) Methoden, Konzepte und Geschäftsideen sind nur insoweit geschützt, wie hierfür gesetzliche Schutzrechte oder vertragliche Vertraulichkeitsverpflichtungen bestehen.

4) Durch die Teilnahme werden keine Eigentums-, Marken-, Urheber- oder sonstigen ausschließlichen Rechte auf den Teilnehmer übertragen.

§ 13 Eigenverantwortung des Teilnehmers

1) Die angebotenen Inhalte dienen der unternehmerischen Strategieentwicklung, Orientierung, Umsetzung und Entscheidungsunterstützung.

2) Der Teilnehmer entscheidet eigenverantwortlich über die praktische Umsetzung.

3) Der Teilnehmer ist insbesondere selbst verantwortlich für:

a) geschäftliche Entscheidungen

b) Investitionen

c) Preisgestaltung

d) Marketing- und Vertriebsmaßnahmen

e) Auswahl und Umsetzung von Geschäftsmodellen

f) steuerliche und rechtliche Prüfung seines Unternehmens

g) Auswahl und Einsatz technischer Systeme

h) Einhaltung der für ihn geltenden gesetzlichen Vorschriften

i) Prüfung von KI-generierten Ergebnissen

j) Sicherung eigener Daten

4) Der Anbieter erbringt keine Rechts-, Steuer-, Anlage-, Versicherungs- oder Finanzberatung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde und rechtlich zulässig ist.

5) Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei Bedarf qualifizierte Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte, Psychotherapeuten oder andere geeignete Fachpersonen hinzuzuziehen.

6) Empfehlungen und Beispiele des Anbieters ersetzen keine individuelle fachliche Prüfung.

§ 14 Mindset- und Persönlichkeitsinhalte

1) Inhalte zu Geld-Mindset, Verhaltensmustern, Entscheidungsfindung und persönlicher Entwicklung dienen ausschließlich der unternehmerischen Reflexion und Weiterentwicklung.

2) Diese Inhalte stellen insbesondere keine:

a) Psychotherapie

b) psychologische Diagnostik

c) medizinische Beratung

d) heilkundliche Behandlung

e) Krisenintervention

f) Behandlung psychischer oder körperlicher Erkrankungen

dar.

3) Die Teilnahme ersetzt keine Untersuchung, Diagnose oder Behandlung durch qualifizierte Fachpersonen.

4) Teilnehmer mit psychischen oder körperlichen Beschwerden sind verpflichtet, eigenverantwortlich geeignete fachliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

5) Der Anbieter stellt keine Diagnosen und gibt keine Heilversprechen ab.

§ 15 KI-Systeme und KI-generierte Inhalte

1) Der Anbieter kann KI-basierte Apps, Assistenten, Analysen oder sonstige Systeme zur Verfügung stellen.

2) KI-generierte Ergebnisse können insbesondere:

a) fehlerhaft

b) unvollständig

c) missverständlich

d) veraltet

e) widersprüchlich

f) nicht auf den konkreten Einzelfall anwendbar

sein.

3) Der Teilnehmer ist verpflichtet, KI-Ergebnisse eigenständig und kritisch zu prüfen.

4) KI-Ergebnisse dürfen insbesondere nicht ungeprüft für:

a) rechtliche Entscheidungen

b) steuerliche Entscheidungen

c) medizinische Entscheidungen

d) finanzielle Entscheidungen

e) Personalentscheidungen

f) Veröffentlichungen

g) verbindliche Kundenkommunikation

verwendet werden.

5) Der Teilnehmer darf keine vertraulichen oder personenbezogenen Daten Dritter in ein KI-System eingeben, wenn ihm hierfür keine ausreichende Berechtigung oder Rechtsgrundlage vorliegt.

6) Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, Inhalte vor ihrer Eingabe in ein KI-System erforderlichenfalls zu anonymisieren.

7) Der Anbieter schuldet keine dauerhaft unveränderte Verfügbarkeit eines bestimmten KI-Modells, KI-Anbieters oder technischen Systems.

8) Der Anbieter ist berechtigt, eingesetzte KI-Systeme oder technische Anbieter durch funktional vergleichbare Lösungen zu ersetzen.

9) Die Haftung für den Einsatz von KI-Systemen richtet sich nach § 17 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 16 Technische Voraussetzungen und Verfügbarkeit

1) Der Teilnehmer ist selbst verantwortlich für:

a) eine geeignete Internetverbindung

b) geeignete Endgeräte

c) aktuelle Browser und Software

d) die Kompatibilität seiner Systeme

e) den Schutz seiner Zugangsdaten

f) die Sicherung eigener Daten

2) Der Anbieter kann für die Bereitstellung externe Plattformen, Zahlungsanbieter, Cloudsysteme, Kommunikationsdienste und KI-Anbieter einsetzen.

3) Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere entstehen durch:

a) Wartungsarbeiten

b) Sicherheitsupdates

c) technische Störungen

d) Ausfälle externer Dienstleister

e) höhere Gewalt

f) notwendige Systemumstellungen

4) Der Anbieter wird zumutbare Maßnahmen ergreifen, um erhebliche Störungen innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu beheben oder eine gleichwertige Ersatzlösung anzubieten.

5) Kurzzeitige oder technisch unvermeidbare Einschränkungen begründen keinen Anspruch auf Erstattung, soweit der wesentliche Nutzen der Leistung insgesamt erhalten bleibt.

6) Die Haftung richtet sich nach § 17.

§ 17 Haftung

1) Der Anbieter haftet unbeschränkt:

a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit

b) bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

c) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels

d) bei ausdrücklich übernommenen Garantien

e) nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften

2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

3) Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.

4) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

5) Die Haftung für Datenverluste ist bei leichter Fahrlässigkeit auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung entstanden wäre.

6) Der Anbieter haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg einer vom Teilnehmer getroffenen Entscheidung.

7) Der Anbieter haftet nicht für Inhalte, Aussagen oder Leistungen anderer Teilnehmer oder externer Dritter, sofern sich der Anbieter diese nicht ausdrücklich zu eigen gemacht hat.

8) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Beauftragten des Anbieters.

9) Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 18 Preise und Zahlungsbedingungen

1) Die Vergütung ergibt sich aus der bei Vertragsschluss geltenden Buchungs-, Bestell- oder Angebotsbeschreibung.

2) Die Programme und Leistungen werden zu einem festgelegten Gesamtpreis verkauft.

3) Der Gesamtpreis kann je nach Angebot gezahlt werden durch:

a) Einmalzahlung

b) vereinbarte Ratenzahlung

4) Eine Ratenzahlung ist ausschließlich eine Aufteilung des vereinbarten Gesamtpreises in mehrere Teilbeträge.

5) Eine Ratenzahlung stellt kein Abonnement dar.

6) Eine automatische Verlängerung oder Umwandlung in ein Abonnement erfolgt nicht.

7) Der vereinbarte Gesamtpreis bleibt unabhängig davon geschuldet, in welchem Umfang der Teilnehmer die Leistungen tatsächlich nutzt, sofern kein gesetzliches oder ausdrücklich vereinbartes Rücktritts-, Kündigungs- oder Garantierecht besteht.

8) Die einzelnen Raten werden zu den in der Buchung oder Zahlungsvereinbarung genannten Zeitpunkten fällig.

9) Gerät der Teilnehmer in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften zu Verzugszinsen und Verzugsschäden.

10) Nach erfolgloser Mahnung und Ablauf einer angemessenen Zahlungsfrist von mindestens 14 Kalendertagen kann der Anbieter den Zugang bis zum Ausgleich der fälligen Beträge vorübergehend sperren.

11) Die Sperrung befreit den Teilnehmer nicht von bereits entstandenen Zahlungspflichten.

12) Vom Teilnehmer schuldhaft verursachte Rücklastschrift-, Rückbuchungs- oder vergleichbare Zahlungsgebühren können dem Teilnehmer in tatsächlich entstandener Höhe berechnet werden.

13) Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 19 Vertragslaufzeit und Kündigung

1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem gebuchten Angebot und der Buchungsbestätigung.

2) Die Laufzeit beginnt zu dem ausdrücklich vereinbarten Starttermin.

3) Ist kein gesonderter Starttermin vereinbart, beginnt die Laufzeit mit:

a) der Bereitstellung des Zugangs

b) dem Beginn der ersten Leistung

c) oder dem in der Buchungsbestätigung genannten Termin

4) Verträge mit einer bestimmten Laufzeit, beispielsweise zwölf Monaten, enden automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit.

5) Eine automatische Verlängerung findet nicht statt.

6) Eine ordentliche Kündigung während der vereinbarten festen Laufzeit ist ausgeschlossen, sofern im jeweiligen Angebot nichts anderes geregelt ist.

7) Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn einer Vertragspartei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und der Interessen beider Parteien die Fortsetzung des Vertrags nicht zugemutet werden kann.

9) Besteht der wichtige Grund in einer behebbaren Vertragsverletzung, ist grundsätzlich zunächst eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen oder eine Abmahnung auszusprechen.

10) Eine vorherige Fristsetzung oder Abmahnung ist nicht erforderlich, wenn:

a) sie offensichtlich erfolglos wäre

b) der Verstoß besonders schwerwiegend ist

c) eine sofortige Kündigung gesetzlich zulässig ist

d) die Fortsetzung des Vertrags unzumutbar ist

11) Kündigungen bedürfen mindestens der Textform, beispielsweise per E-Mail.

12) Zwingende gesetzliche Kündigungs-, Widerrufs- oder Beendigungsrechte bleiben unberührt.

§ 20 Freiwillige Garantien

1) Freiwillige Garantien, insbesondere eine Passungs- oder Umsetzungsgarantie, gelten nur, wenn sie beim konkreten Angebot ausdrücklich zugesagt wurden.

2) Inhalt, Voraussetzungen, Mitwirkungspflichten, Nachweise und Fristen einer Garantie ergeben sich aus den bei Vertragsschluss geltenden Garantiebedingungen.

3) Eine Garantie begründet ausschließlich die dort ausdrücklich genannten Ansprüche.

4) Der Teilnehmer ist verpflichtet, die für die Inanspruchnahme der Garantie festgelegten Voraussetzungen und Fristen einzuhalten.

5) Gesetzliche Rechte des Teilnehmers werden durch eine freiwillige Garantie nicht eingeschränkt.

§ 21 Höhere Gewalt

1) Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die auf Ereignissen beruhen, die außerhalb seines zumutbaren Einflussbereichs liegen.

2) Hierzu können insbesondere gehören:

a) Naturereignisse

b) Krieg oder politische Unruhen

c) behördliche Maßnahmen

d) Epidemien oder Pandemien

e) Streiks

f) länger andauernde Strom- oder Internetausfälle

g) erhebliche Ausfälle technischer Infrastruktur

h) Ausfälle wesentlicher externer Dienstleister

i) Cyberangriffe trotz angemessener Sicherheitsmaßnahmen

3) Der Anbieter wird den Teilnehmer über erhebliche Beeinträchtigungen informieren, soweit dies möglich und zumutbar ist.

4) Dauert eine erhebliche Beeinträchtigung über einen unangemessen langen Zeitraum an, werden die Parteien eine zumutbare Ersatzlösung abstimmen.

5) Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

§ 22 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1) Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten grundsätzlich nur für Verträge, die nach Veröffentlichung der geänderten Fassung geschlossen werden.

2) Für bereits bestehende Verträge gelten Änderungen nur, wenn:

a) der Teilnehmer ausdrücklich zustimmt

b) die Änderung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorgaben erforderlich ist

c) eine zuständige Behörde oder ein Gericht eine Anpassung verlangt

d) die Änderung ausschließlich zugunsten des Teilnehmers erfolgt

3) Änderungen dürfen den Teilnehmer nicht unangemessen benachteiligen und den vereinbarten Leistungskern nicht rückwirkend reduzieren.

4) Änderungen werden dem Teilnehmer in Textform oder innerhalb der verwendeten Plattform mitgeteilt.

5) Das bloße Schweigen des Teilnehmers gilt nicht als Zustimmung, soweit eine Zustimmung rechtlich erforderlich ist.

§ 23 Datenschutz

1) Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der anwendbaren Datenschutzvorschriften verarbeitet.

2) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu eingesetzten Dienstleistern und zu den Rechten betroffener Personen ergeben sich aus der jeweils geltenden Datenschutzerklärung.

3) Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, bei der Nutzung von:

a) Apps

b) KI-Systemen

c) Gruppenformaten

d) Templates

e) Tools

f) Chat- oder Community-Bereichen

4) keine Daten Dritter unberechtigt offenzulegen.

5) Der Teilnehmer ist verpflichtet, die für sein eigenes Unternehmen geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten.

§ 24 Vertraulichkeit und Verhalten in Gruppenformaten

1) Informationen über andere Teilnehmer, die innerhalb von Live-Terminen oder geschlossenen Plattformbereichen bekannt werden, sind vertraulich zu behandeln.

2) Dies betrifft insbesondere:

a) persönliche Informationen

b) Geschäftsmodelle

c) Umsätze und Finanzinformationen

d) Kundendaten

e) interne Unternehmensinformationen

f) Strategien

g) nicht öffentliche Dokumente

h) persönliche Erfahrungen und Aussagen

3) Eine Weitergabe oder Veröffentlichung ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Person zulässig.

4) Der Teilnehmer verpflichtet sich zu einem respektvollen, diskriminierungsfreien und sachlichen Verhalten.

5) Nicht gestattet sind insbesondere:

a) Beleidigungen

b) Diskriminierungen

c) Bedrohungen

d) Belästigungen

e) unerlaubte Werbung

f) Kontaktaufnahme zu unlauteren geschäftlichen Zwecken

g) unerlaubte Aufzeichnungen

h) erhebliche Verstöße gegen die Vertraulichkeit

6) Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann der Anbieter den Teilnehmer nach Abwägung der Umstände vorübergehend oder dauerhaft von Gruppenformaten oder Plattformen ausschließen.

7) Soweit zumutbar, wird vor einem dauerhaften Ausschluss eine Abmahnung ausgesprochen.

8) Weitergehende Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

§ 25 Schlussbestimmungen

1) Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

2) Zwingende gesetzliche Vorschriften eines anderen Staates bleiben unberührt, soweit sie trotz der Rechtswahl zwingend anzuwenden sind.

3) Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Gerichtsstände.

4) Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung nach § 38 ZPO wirksam zulässig ist, wird Bonn als Gerichtsstand vereinbart.

5) Zwingende ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

6) Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Teilnehmer haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

7) Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen sollen aus Nachweisgründen mindestens in Textform erfolgen.

8) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

9) An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

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